Das Verwaltungsgericht Neustadt hat entschieden, dass sich ein Nachbar auch dann mit Erfolg gegen eine Baugenehmigung für die Umnutzung eines Wohngebäudes in ein Bordell zur Wehr setzen kann, wenn das Gebäude seit Jahrzehnten auf der Grenze zum Grundstück des Nachbarn steht.
(VG Neustadt, Beschluss vom 24.09.2018 - 5 L 1140/18.NW)
(VG Neustadt, Beschluss vom 24.09.2018 - 5 L 1140/18.NW)