Das Landgericht Coburg hat entschieden, dass Anwohner nicht dazu verpflichten sind, die Benutzung des Luftraums über ihrem Grundstück zu dulden, damit von einem Kran Reparaturarbeiten am Dach des Wohnhauses der Nachbarn durchgeführt werden können.
(LG Coburg, Urteil vom 27.09.2017 - 23 O 477/17)
(LG Coburg, Urteil vom 27.09.2017 - 23 O 477/17)