Bilden sich Risse im Gebäude, so spricht nicht zwingend der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass Bauarbeiten auf einem Nachbargrundstück ursächlich dafür sind. Dies gilt dann, wenn das Gebäude sehr alt ist, in einem Bergwerksgebiet liegt und in der Nähe andere Abrissarbeiten stattfinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016 - I-5 U 46/16)
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2016 - I-5 U 46/16)